Unfallhergang und erste Reaktionen

Mathias S. begibt sich nach dem Besuch eines Baumarktes zu seinem Fahrzeug. Beim Verlassen des Parkplatzes fährt er auf die öffentliche Straße und überquert dabei einen Gehweg. Plötzlich nähert sich ein E-Roller mit hoher Geschwindigkeit von etwa 20 km/h. Es kommt zu einer Kollision.

Verletzungen und Sachschäden

Der Fahrer des E-Rollers wird über die Motorhaube geschleudert und erleidet dabei schwere Schürfwunden sowie eine Verstauchung des rechten Handgelenks. An Mathias S.' Fahrzeug entsteht ein Sachschaden in Höhe von 3.000,- €.

Polizeiliche Aufnahme des Unfalls

Ein Zeuge beobachtet den Unfall und verständigt die Polizei. Die Beteiligten sowie der Zeuge werden vor Ort von den Beamten vernommen. Mathias S. geht davon aus, dass der Unfallhergang klar ist. Er lässt sein Fahrzeug reparieren und sendet die Rechnung der Reparatur an die eKF-Versicherung des E-Roller-Fahrers.

Unerwartete Entwicklung: Anhörungsbogen und Strafbefehl

Unerwartet erhält Mathias S. einen Anhörungsbogen von der Polizei bezüglich der Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Da er sich keiner Schuld bewusst ist, legt er das Schreiben zunächst beiseite. Vier Wochen später erhält er einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 600,- €. Die Frist für einen Einspruch beträgt zwei Wochen.

Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung

Verwirrt und besorgt kontaktiert Mathias S. seine Rechtsschutzversicherung. Ein Experte erklärt ihm, dass ihm eine strafrechtliche Verurteilung droht, wenn ihm eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dabei spielt die Hauptverantwortung für den Unfall keine Rolle. Der Experte empfiehlt Mathias S., einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Rechtsanwalt stellt Unschuld fest

Dieser stellt nach Einspruch und Akteneinsicht fest, dass die Zeugenaussage nicht in die Akte aufgenommen wurde. Die Aussage wird nachgereicht, und zusätzlich werden der Staatsanwaltschaft Fotos vom Unfallort vorgelegt. Auf diesen Bildern ist deutlich zu erkennen, dass Mathias S. den E-Roller nicht sehen konnte und dieser zu schnell unterwegs war. Das Strafverfahren wird daraufhin eingestellt.

Schadensersatz und Gerichtsprozess

Der Anwalt verfolgt anschließend einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.000,- € gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherung. Die Versicherung zahlt zunächst nur einen Teilbetrag von 1.000,- €. Die restlichen 2.000,- € werden in einem Prozess gegen die Versicherung des Roller-Fahrers eingeklagt und gewonnen.

Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten von über 800,- € für das Strafverfahren. Zudem verauslagt sie etwa 1.000,- € für Gerichts- und Anwaltskosten, die aufgrund des erfolgreichen Prozessausgangs später vom Gegner erstattet werden. Hintergrund: Der Fall ist über die Leistungsart Verkehrs-Rechtsschutz in allen Produkten mit Verkehrs-Bereich versichert.

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